Kirchengemeinderat

Aufgabenbereiche des Kirchengemeinderates

Der Kirchengemeinderat ist die "parlamentarische" Vertretung Ihrer Gemeinde: "Kirchengemeinderat und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde", so heißt es in der Kirchengemeindeordnung unseres Landes. Alle 6 Jahre werden im ganzen Land die Kirchengemeinderäte gewählt, zuletzt am 11. November 2007.


Kirchengemeinderat - was ist das eigentlich...?


Für unsere Gemeinde Leinfelden/Unteraichen wurden wieder 16 Damen und Herren gewählt. Sie haben das Versprechen eines Kirchengemeinderats in unserer Landeskirche abgelegt, dessen wichtigster Satz heißt: " Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium ... aller Welt verkündigt wird... ". In der Zeit bis 2013 kümmert sich der jetzt gewählte Kirchengemeinderat um die Geschicke der Kirchengemeinde und löst gemeinsam mit den Pfarrern die Aufgaben, die unserer Kirchengemeinde gestellt sind.
Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderats gehören beispielsweise:

Das sind allgemeine Aufgaben des Kirchengemeinderats, für die es spezielle Ausschüsse gibt. Für Sie persönlich bedeutet der Kirchengemeinderat aber: Er ist neben den Pfarrern der Kontakt zur Gemeinde in allen Fragen und persönlichen Problemen, für Ihre Wünsche und Anregungen. Sie brauchen nur ein Kirchengemeinderats-Mitglied anzusprechen, und Sie können sicher sein, dass Ihr Anliegen in guten Händen liegt.

Gewählt wurden:

 
R. Beer S.Bezler A.Bühler R. Gross
W. Hirtreiter I. Kaske W. Klotz W.Maigler
 
H. Mezger
J. Müller
K. Niemann
M. Schlenker
 
E. Steegmüller I. Streib B. von Horn B. Wegerer
Mitglieder Kraft Amtes und stimmberechtigt sind:
Pfarrerehepaar Bogner Pfarrerin M. Schmid Kirchenpfleger Karlheinz Lehmann

 

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